MDK

MDK

Der medizinische Dienst der Krankenversicherung wird abgekürzt als MDK.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Mit dem medizinischen und pflegerischen Wissen des MDK stellen die Kranken- und Pflegekassen dies sicher.

Die Medizinischen Dienste beraten die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der allgemeinen medizinischen und pflegerischen Versorgung und begutachten im Einzelfall.

Die Medizinischen Dienste sind Gemeinschaftseinrichtungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Sie sind in den Bundesländern jeweils als eigenständige Arbeitsgemeinschaften organisiert.

Aufgaben des MDK

Wer einen Antrag auf Leistungen seiner Pflegekasse stellt, bekommt Besuch vom MDK. Als Ergebnis seiner Begutachtung schlägt der Mitarbeiter des MDK einen Pflegegrad vor.

Der MDK ist verantwortlich für die fachliche Überprüfung von stationären Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten.

Der MDK beurteilt, ob bei einem Pflegebedürftigen eine Reha erforderlich ist oder ob besondere Hilfsmittel, z.B. ein Elektro-Rollstuhl notwendig sind.

Wenn ein Patient längere Zeit krank ist und deshalb nicht arbeitsfähig ist, beurteilt der MDK wann er wieder arbeiten kann.

Wenn bei der Behandlung eines Patienten ggf. Fehler passiert sind, prüft der MDK nachträglich die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung.

Wenn neue Behandlungen und Medikamente auf den Markt kommen, berät der MDK die Krankenkassen/Pflegekassen über deren Einsatzmöglichkeiten.

Wenn bei einer Krankenhaus-Rechnung Unklarheiten bestehen, wird die Expertise des MDK eingeholt.