Pflegegrad bei Krebs

Mit Juriscare erfolgreich einen Pflegegrad bei Krebs beantragen

So wie eine an Demenz erkrankte oder behinderte Person Pflege benötigt, braucht auch ein Krebspatient Pflege – darüber ist man sich einig.

Aber nun beginnt schon die Unsicherheit. Welche Art von Pflege steht einem Krebspatienten zu und wer kommt für die Kosten der Pflege auf?

Die soziale Pflegeversicherung (PV) ist seit 1995 eine Pflichtversicherung. Diejenigen, die die Leistungen für die pflegebedürftigen Personen erbringen, also auch die Kosten zu tragen haben, sind die Pflegekassen. Die Pflegekassen wiederum sind an die Krankenkassen angeschlossen.

Insbesondere bei Krebspatienten müssen zwei Arten von Pflege unterschieden werden: Die häusliche Krankenpflege und die Pflege bei Pflegebedürftigkeit.

Die häusliche Krankenpflege betrifft Patienten, die sich in medizinischer Behandlung befinden und sich in dieser Zeit nicht selbst versorgen können. Die Kosten für diese Art von häuslicher Pflege werden nicht von der Pflegekasse übernommen, sondern müssen von der Krankenkasse getragen werden.

Bei der Pflege bei Pflegebedürftigkeit muss dem Pflegebedürftigen zunächst ein Pflegegrad zugeordnet werden. Eine weitere Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegebedürftigen auf Dauer, voraussichtlich aber für mindestens sechs Monate wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen Pflege benötigen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.

Gut zu wissen: Die häusliche Krankenpflege ist zu unterscheiden von der häuslichen Pflege. Spricht man von der häuslichen Pflege, ist die ambulante Pflege gemeint. Diese wird von den Pflegekassen getragen, nicht so die häusliche Krankenpflege.
Verwirrend ist auch, dass wenn die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird, dies in der Pflege als eine Sachleistung bezeichnet wird. Geräte und Sachmittel werden dagegen als Pflegehilfsmittel bezeichnet.

 

Pflegegrad bei Krebs beantragen

Wenn eine Person an Krebs erkrankt, verändert dies in der Regel nicht nur das Leben des Betroffenen, sondern auch seiner Angehörigen. Insbesondere bei älteren Menschen, die an Krebs erkranken, verändert sich der Betreuungs- und Pflegeaufwand maßgeblich, da auf eine schwere Operation häufig eine intensive Chemotherapie folgt. Oftmals bedingt durch Operation, Chemotherapie und die Krebs-Erkrankung an sich, sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage ihren Alltag eigenständig zu bewältigen.

Es gibt aber auch viele Krebspatienten, deren Erkrankung vollständig geheilt werden kann. Diese Patienten benötigen nur eine vorübergehende Pflege und kehren nach der Therapie in ihr altes Leben zurück.
Ist der Betroffene nicht in der Lage sich eigenständig zu versorgen und somit auf Pflege angewiesen, gilt er als pflegebedürftig. Wie bereits oben beschrieben, können Leistungen bei der Pflegeversicherung nur beantragt werden, wenn abzusehen ist, dass auf die Erkrankung eine mindestens sechs Monate andauernde Pflegebedürftigkeit folgt.

Weil sich aber die medizinische und pflegerische Betreuung an vielen Punkten überschneiden, ist es für den Laien nicht eindeutig, wann es sich um Krankenpflege handelt und wann es sich um Pflege im Sinne der Pflegebedürftigkeit handelt.

Unser Tipp: Machen Sie Gebrauch von der kostenlosen Erstberatung und sprechen Sie mit den Pflegeexperten von Juriscare Pflegeberatung.

Um einen Überblick zu erhalten wieviel Pflegeaufwand notwendig werden wird und ob die Wohnverhältnisse eine Pflege zu Hause zulassen, sollten Sie bereits vor der Entlassung aus dem Krankenhaus Gespräche mit dem behandelnden Arzt und den Pflegeexperten von Juriscare führen. Es kann nämlich durchaus notwendig sein, dass Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus vorgenommen werden müssen, oder dass ein professioneller Pflegedienst beauftragt werden muss.