Landespflegegeld Bayern beantragen

Landespflegegeld Bayern beantragen

Die Bayerische Staatsregierung hat das Landespflegegeld Bayern unter dem Motto „Pflege stärken, Engagement belohnen“ ins Leben gerufen.
Mit dem Landespflegegeld Bayern als ein Baustein des Pflegepakets Bayern möchte die Bayerische Staatsregierung die Möglichkeit schaffen, dass pflegebedürftige Personen mit Hilfe des Landespflegegelds Bayern entweder sich etwas Gutes tun oder anderen Menschen, die der pflegebedürftigen Person nahestehen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen können.

Wie hoch ist das Landespflegegeld Bayern?

Das Landespflegegeld Bayern wird jährlich ausbezahlt und beträgt 1.000 Euro jährlich.

Was sind die Anspruchsvoraussetzungen für das Landespflegegeld Bayern?

Die Anspruchsvoraussetzungen für das Landespflegegeld Bayern sind:

  1. Die pflegebedürftige Person muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und
  2. muss die Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 vorweisen können

Welche Unterlagen muss man dem Antrag auf Landespflegegeld Bayern beifügen?

Es ist notwendig dem Antrag auf Landespflegegeld eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses und eine Kopie Ihres Bescheides der Pflegekasse beizufügen. Sollte ein Bevollmächtigter oder Betreuer den Antrag stellen, ist es notwendig, dass eine Kopie der Vollmacht bzw. des Betreuerausweises beigefügt wird.

Wohin muss man die Antragsunterlagen für das Landespflegegeld Bayern schicken?

Am besten senden Sie die Antragsunterlagen per Post an die

Landespflegegeldstelle
81050 München

Wann wird das Landespflegegeld Bayern ausgezahlt?

Die erstmalige Auszahlung des Landespflegegeldes ist für den Spätsommer 2018 geplant.

Ab wann kann man das Landespflegegeld Bayern beantragen?

Ein Antrag auf Landespflegegeld Bayern kann ab sofort gestellt werden.

Gut zu wissen: Die Antragsfrist für das Landespflegegeld Bayern endet am 31.12.2018

Gut zu wissen: Das Landespflegegels Bayern muss nicht jedes Jahr neu beantragt werden

Gut zu wissen: Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 und höher sind anspruchsberechtigt, unabhängig davon, ob die pflegebedürftige Person zuhause oder in einem Pflegeheim lebt.

Die Pflegeexperten von Juriscare Pflegeberatung helfen und unterstützen Sie gerne bei der Beantragung des Landespflegegeldes Bayern.
Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie unter 0821 58 920 050

Hier können Sie den Antrag für das Landespflegegeld Bayern herunterladen

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