Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland eingeführt. Sie gehört zur Gruppe der Sozialversicherungen (SGB XI) und sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet neben einer möglichen Krankheit auch das Pflegerisiko abzusichern. Jede gesetzliche Krankenkasse und jede private Krankenversicherung sind verpflichtet seit 1995 auch eine Pflegeversicherung anzubieten.

Tritt der Versicherungsfall „Pflegebedürftigkeit“ ein, erbringt die Versicherung Geld- oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten. Die Leistungen der umfassen im Allgemeinen sowohl die stationäre wie auch die häusliche Pflege.

 

Pflegepflichtversicherung

Sowohl für gesetzlich wie privat Krankenversicherte besteht Versicherungspflicht. Dabei gilt folgendes Prinzip: die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wenn Sie zum Beispiel bei der AOK krankenversichert sind, dann ist automatisch auch die AOK für Ihre Pflegeleistungen zuständig. Wenn Sie privat krankenversichert sind, erfolgt daher üblicherweise auch die Pflegepflichtversicherung bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Krankenversicherung wurde die Pflegeversicherung konzeptionell nicht auf volle Kostendeckung angelegt. Sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte leistet sie grundsätzlich nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Die Versicherten tragen daher einen erheblichen Teil des Pflegerisikos weiterhin selbst. Dagegen können Sie Sich nur über private Pflegezusatzversicherungen absichern.