Höheren Pflegegrad beantragen

Einen höheren Pflegegrad beantragen – dies sollten Sie wissen!

Sie oder Ihre Angehörigen sind der Meinung, dass die derzeitige Pflegegrad-Einstufung nicht mehr zutreffend ist. Sie möchten deshalb einen höheren Pflegegrad beantragen, also einen sogenannten Höherstufungsantrag stellen. Bevor Sie einen höheren Pflegegrad beantragen, sollten Sie sich mit dem Thema intensiv auseinandersetzen, denn ein Höherstufungsantrag kann auch Risiken mit sich bringen, die im schlimmsten Fall zu einer Aberkennung des Pflegegrades führen können.

Gemäß dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) können Sie alle sechs Monate einen Höherstufungsantrag (höheren Pflegegrad beantragen) stellen oder eine Überprüfung der Pflegesituation beantragen.

Höheren Pflegegrad beantragen bzw. eine Höherstufungsantrag stellen
 
Höheren Pflegegrad beantragen bzw. einen Höherstufungsantrag stellen

Unterschiedliche Gründe einen höheren Pflegegrad zu beantragen

Einer der Gründe kann sein, dass Pflegebedürftige bei der Überleitung von einer Pflegestufe in einen Pflegegrad (die Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad fand zum 1. Januar 2017 statt) zu niedrig eingestuft wurden. Es ist bekannt, dass bei der automatischen Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade 20 % zu niedrig eingestuft wurden und ebenso 20 % zu hoch eingestuft wurden. Die Personen, die zu hoch eingestuft wurden haben Glück, denn für sie besteht ein sogenannter Bestandsschutz. Dies bedeutet sie erhalten mehr Leistungen als ihnen eigentlich zustünden, sie müssen aber nicht befürchten, dass sie zurückgestuft werden. Früher bestand immer das Risiko, dass eine Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF statt zu einer Höherstufung zu einer Herabstufung oder sogar zur Aberkennung der Pflegestufe führen konnte. Seit dem Januar 2017 hat sich dies geändert, denn alle Personen, denen bereits 2016 eine Pflegestufe zuerkannt wurde, haben nun einen garantierten Bestandsschutz und müssen nicht befürchten, dass ein Höherstufungsantrag – auch wenn die bisherigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen – dazu führt die bereits bewilligten Leistungen nicht mehr zu erhalten. Eine zu niedrige Einstufung bei der automatischen Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade kann vor allem daran liegen, dass vor der Umstellung hauptsächlich die körperliche Pflegebedürftigkeit berücksichtigt wurde, mentale Defizite wie z.B. Demenz aber weniger berücksichtigt wurden. Das Vorliegen einer Demenz oder anderer psychischer Beeinträchtigungen führen häufig dazu, dass die Selbstversorgung des Betroffenen und die Teilnahme am Alltagsleben stark eingeschränkt sind.

Gut zu wissen: Bei Vorliegen von Demenz sollten Sie überprüfen lassen, ob Ihnen nicht ein höherer Pflegegrad und damit mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung zustehen.

Gut zu wissen: Man nimmt an, dass 20 % der Pflegebedürftigen bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu niedrig eingestuft wurden, lassen Sie sich von einem Pflegeberater beraten, ob Sie eventuell zu diesen 20 % gehören und ob es für Sie Sinn macht einen höheren Pflegegrad zu beantragen.

Ein weiterer Grund einen höheren Pflegegrad zu beantragen kann darin begründet sein, dass Sie mit einer kürzlich vorgenommenen Einstufung Ihres Pflegegrades nicht mehr zufrieden sind, da sich Ihr Zustand so verändert hat, dass Ihre Pflegebedürftigkeit wesentlich zugenommen hat. Veränderungen des Gesundheitszustandes können einen wesentlich erhöhten Pflegeaufwand zur Folge haben wie z. B. die Pflegesachleistungen, eine adäquate Nachtpflege oder wohnraumverbessernde Maßnahmen.

Gut zu wissen: Bei rapider Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen kann jederzeit ein Antrag auf Höherstufung (Wiederbegutachtung) gestellt werden, auch wenn seit dem letzten Begutachtungstermin noch keine sechs Monate vergangen sind.

Risiken, die Sie kennen sollten, wenn Sie einen höheren Pflegegrad beantragen

Der oben erwähnte Bestandsschutz für Pflegebedürftige hat nur Gültigkeit, wenn eine erneute Begutachtung nicht zu einer vollständigen Aberkennung der Pflegebedürftigkeit führt. Die wäre der Fall, wenn der Gutachter nach dem Begutachtungstermin zu einem Punktwert von unter 12,5 Punkten kommt, denn dies ist der Mindestwert, der vorliegen muss, um einen Anspruch auf Pflegegrad 1 zu haben. Sollte der Gutachter zu einem Ergebnis von unter 12,5 Punkten kommen, kann die Pflegeversicherung alle Leistungen versagen.

 

Mit Juriscare erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen

Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige sind sich oftmals nicht bewusst, welche Pflegeleistungen Sie beziehen könnten und wie sich die Pflege verbessern würde, wenn ein höherer Pflegegrad anerkannt würde.

Vertrauen Sie nicht auf Ihr Gefühl, sondern der Expertise eines erfahrenen und unabhängigen Pflegeberaters und lassen Sie dieses Risiko prüfen bevor Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Auch bei der Vorbereitung und Durchführung des Begutachtungstermins sollten Sie unbedingt die Hilfe einer erfahrenen und unabhängigen Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

höheren Pflegegrad beantragen bzw. einen Höherstufungsantrag stellen